Was ist die ambulante Vorsorgeleistung (Badekur)?
Die ambulante Vorsorgeleistung, auch als ambulante Badekur bekannt, dient der Vorsorge, aber auch der Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden (Bewegungsapparat) - unter anderem mit Wasserbehandlungen, Physiotherapie, Krankengymnastik am Gerät, medizinischer Trainingstherapie oder Massagen. Ihre Kurärztin/Ihr Kurarzt vor Ort legt die Behandlungen fest. (Hier finden Sie eine Liste von Kurärztinnen und -ärzten in Bad Füssing.)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel 100% der kurärztlichen Behandlungskosten sowie 90% der Therapiekosten. Für die Kurmaßnahmen muss nur die gesetzliche Zuzahlung von 10% selbst bezahlt werden, sofern keine Befreiung vom Eigenanteil vorliegt. Für zusätzliche Kosten wie Unterkunft und Verpflegung kann die oder der Versicherte zudem einen Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Kurtag erhalten (bei chronischen Erkrankungen bis zu 21 Euro/Tag).
Das Angebot
1. Der Arztbesuch
Nach einem Gespräch bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt kann diese(r) die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme bescheinigen und rät je nach Befinden zu einem ambulanten Aufenthalt.
2. Der Antrag
Den Kurantrag sollten Sie idealerweise mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt gemeinsam ausfüllen und an den zuständigen Kostenträger (Krankenkasse) senden. Der Antrag muss auch eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit (durch den Arzt) enthalten. Sie sollten spätestens 8 Wochen vor dem eigentlichen Start Ihrer ambulanten Kur bei Ihrer Kasse den Antrag bezüglich einer „Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort“ nach § 23,2 SGB V abgeben.
Nach wie vor sollten beim vorgeschriebenen Kurantrag die Beschwerden / Erkrankungen / Diagnosen aufgeführt werden. Zusätzlich könnte es nach (nicht 100% gesicherter Information) sinnvoll sein, nun idealerweise auch die Gründe (genauer) darzulegen, wie eine Kur eine mögliche Erkrankung verhindern bzw. dieser entgegenwirken kann. Zudem könnte es auch sinnvoll sein, bei chronischen Erkrankungen idealerweise (genauer) Schädigungen mit entsprechenden Funktionsstörungen aufzuführen.
3. Die Genehmigung der Vorsorgeleistung (Badekur)
Die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags für eine ambulante Kur in Bad Füssing erfolgt durch die zuständige Krankenkasse.
Lassen Sie sich beim Kurantrag nicht entmutigen: Kuren und Rehamaßnahmen können durchaus zuerst einmal abgelehnt und nach einem Widerspruch genehmigt werden. Teilen Sie Ihrem Kostenträger schriftlich mit, dass wohnortnahe Therapiemittel bereits ausgeschöpft wurden und diese Therapien bislang keine Besserung bewirken konnten.
Außerdem können Sie in Ihrem Widerspruch anführen, dass eine Kur in Bad Füssing eben nicht am Heimatort (mit Stress und Verpflichtungen) erfolgt, sondern in einer anderen, entspannenden Umgebung. Hier können kompetente Beratung, Natur, Klima, Ruhe und natürlich intensive Vorsorgemaßnahmen eine Linderung der Beschwerden und neue Vitalität ermöglichen.
4. Die Wahl des Kurorts
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann die Patientin oder der Patient einen anerkannten Kurort frei auswählen. Wir empfehlen Ihnen Bad Füssing, den größten Kurort Europas - mit einer der größten Heilthermen der Welt, der Johannesbad Therme Bad Füssing - mit angeschlossenem ambulanten Therapiezentrum und der Johannesbad Fachklinik Bad Füssing mit den Abteilungen Orthopädie, Schmerztherapie und Psychosomatik.
5. Durchführung der Kur
Ein ambulanter Kuraufenthalt (auch bekannt als Badekur) dauert in der Regel drei Wochen. Je nach Schwere der Krankheit ist auch eine Verlängerung des Kuraufenthaltes möglich. Bei der Badekur legt Ihre ausgewählte Kurärztin oder Ihr ausgewählter Kurarzt vor Ort die Behandlungen fest.
Die Johannesbad Therme besitzt keine eigene Kurarzt-Praxis. Sie können aber mit Ihrem Kurarztschein (Nachweis der Kurgenehmigung) problemlos eine(n) der kompetenten Bad Füssinger Bade- oder Kurärztinnen und -ärzte konsultieren – äußern Sie hier bitte ausdrücklich Ihren Wunsch, dass Sie Ihre ambulante Vorsorgeleistung in der Johannesbad Therme Bad Füssing absolvieren möchten. >> Hier finden Sie eine Übersicht von Bade-/ Kurärztinnen und -ärzten in Bad Füssing.
Warum ist die Johannesbad Therme besser?
Die Wirkung des weltweit einzigartigen Johannesbad-Heilwassers ist legendär. Das Thermal-Mineralwasser (mit ganz speziellem Schwefel) der Johannesbad Therme Bad Füssing stammt aus unserer hauseigenen, staatlich anerkannten Heilquelle.
Warum ist das Johannesbad Bad Füssing besser?
Erfahrene Therapeutenteams mit klinischer Erfahrung sind in modernen Therapiezentren für Sie da, um Sie zu begleiten und fachkundig zu beraten. Profitieren Sie bei Ihrer Kur von der jahrzehntelangen Erfahrung und der Expertise unserer Physiotherapeut:innen, Masseur:innen und medizinischen Bademeister:innen.
Warum Sie Bad Füssing wählen sollten?
Bad Füssing ist zudem der größte Kurort Europas. Kein Ort sonst hat so viele Kurprofis, eine derartige Infrastruktur und so viel Erfahrung bei der Behandlung von Kur-Patientinnen und -patienten. Sie sind in Bad Füssing außerdem umgeben von ursprünglicher Natur, aus der Sie Kraft und Ruhe schöpfen. Zusammen mit der besonderen niederbayerischen Kultur verschönert dies nicht nur Ihren Kuraufenthalt, sondern kann wesentlich zur Regeneration beitragen.